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Do - 03. Oktober 2024
   

 
Vom TÜV NORD überwachter Betrieb nach § 19 | WHG



Wir sind ein zertifizierter Betrieb für Tätigkeiten als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
mit bauaufsichtlicher Zulassung und Überwachungsvertrag.

Beschichtungen nach WHG § 19 I und Fugensanierung nach KIWA-Norm und WHG §19 I

Tätigkeiten: Instandhalten/Instandsetzen und Beschichten von Auffangräumen und Industrieböden
von HBV- und LAU-Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten.

  • Abfüllplätze | Auffangwannen
  • Öltanklager | Ölauffangwannen
  • Tankanlagen | Tankstellen
  • Bio-Gasanlagen | Kläranlagen
  • Güllebehälter | Chemikalienlager
  • Lager für Pflanzenschutzmittel
  • Holzschutztauchbecken

 

» Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - WHG

 

Wo mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, kommt für die Flächen und Fugen nur eine flüssigkeitsbeständige Beschichtung und Verfugung nach WHG § 19 I in Frage. Sowohl die Beschichtungen als auch die Fugen sind befahrbar und können rutschhemmend hergestellt werden.

 

Beschichtung einer Auffangwanne
nach WHG § 19 I Wasserhaushaltsgesetz
 
 

 
 
Letzte Aktualisierung:
15.02.2024

Tel. 04943 4058520   |   Fax 04943 4058522        info@boelsen-bautenschutz.de

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