Wir sind ein zertifizierter Betrieb für Tätigkeiten als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit bauaufsichtlicher Zulassung und Überwachungsvertrag.
Beschichtungen nach WHG § 19 I und Fugensanierung nach KIWA-Norm und WHG §19 I
Tätigkeiten: Instandhalten/Instandsetzen und Beschichten von Auffangräumen und Industrieböden von HBV- und LAU-Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten.
- Abfüllplätze | Auffangwannen
- Öltanklager | Ölauffangwannen
- Tankanlagen | Tankstellen
- Bio-Gasanlagen | Kläranlagen
- Güllebehälter | Chemikalienlager
- Lager für Pflanzenschutzmittel
- Holzschutztauchbecken
» Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - WHG |
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Wo mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, kommt für die Flächen und Fugen nur eine flüssigkeitsbeständige Beschichtung und Verfugung nach WHG § 19 I in Frage. Sowohl die Beschichtungen als auch die Fugen sind befahrbar und können rutschhemmend hergestellt werden.
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